Informationen zum Windenergie-Projekt Zollernalb

37,5 Millionen Kilowattstunden sauberer Strom pro Jahr aus Rangendingen und Grosselfingen 

Im vorgesehenen Windvorranggebiet ZAK-01 am Standort Zollernalb planen die Stadtwerke Stuttgart drei Windenergieanlagen. Die Fläche ist im aktuellen Entwurf des Teilregionalplans der Region Neckar-Alb für Windenergie enthalten. Die Waldgebiete befinden sich im privaten Besitz. Die Stadtwerke Stuttgart haben mit ihrem Konzept für eine Windenergieplanung am Standort überzeugt und 2023 mit dem Grundstückseigentümer einen Pachtvertrag abgeschlossen. 

Mit einem voraussichtlichen Gesamtstromertrag von 37,5 Millionen Kilowattstunden kann der Windpark Zollernalb bilanziell etwa 15.000 Zweipersonenhaushalte mit einem Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden mit sauberem Strom versorgen. Damit leistet er einen beträchtlichen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität und zur Energieautarkie der Region.  

Es ergeben sich weitere Vorteile für die anliegenden Gemeinden:  

Technische Daten und Visualisierungen

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Information und Beteiligung

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Neben den Stadtwerken Stuttgart plant auch das Unternehmen Uhl Windkraft vier weitere Windenergieanlagen innerhalb des Vorranggebiets auf Grosselfinger Gemeindegebiet. Die Planungen werden eng miteinander abgestimmt. So können Eingriffe, zum Beispiel für die Zuwegung oder durch den Bau eines gemeinsamen Umspannwerkes, minimiert werden.

Der Planungsprozess: aktueller Stand 

Bei einer Windparkplanung müssen viele Punkte bedacht und geprüft werden. Im Falle des Windparks Zollernalb sind bereits alle erforderlichen Gutachten in Auftrag gegeben worden. Das sind beispielsweise Untersuchungen zum Natur- und Artenschutz, zu Schall- und Schattenemissionen, zur Anlagensicherheit und eine Anfrage beim Netzbetreiber zur Anbindung. Auf Grundlage dieser Gutachten soll im zweiten Quartal 2025 die Genehmigung im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beantragt werden.  

Die Genehmigungsbehörde prüft, ob der Bau und Betrieb der beantragten Windenergieanlagen mit den öffentlichen Belangen und den Belangen der betroffenen Bürgerschaft vereinbar sind. Sie stellt fest, ob die rechtlich verbindlichen Regelungen des Immissionsschutzes eingehalten werden, zum Beispiel was Schall und Schattenwurf betrifft. Die Genehmigungsbehörde holt dazu auch Stellungnahmen von anderen betroffenen Behörden, wie etwa der Naturschutzbehörde, ein und berücksichtigt diese.  

Nach Genehmigungserteilung können die Bauvorbereitungen beginnen. Voraussichtlich ab dem Jahr 2027 kann dann am Standort gebaut werden. Mit einer Inbetriebnahme ist frühestens Ende 2027 zu rechnen.  Mindestens in den folgenden 25 Jahren wird dann in Rangendingen und Grosselfingen klimafreundlich Strom produziert!

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